Die Ahr ist eine geschütze Ursprungsbezeichnung
Die Ursprungsbezeichnungen schützen die 13 Weinanbaugenbiete in Deutschland. Denn alle Qualitätsweine, die den Namen der Ahrregion tragen, müssen aus dieser angegebenen Region stammen und spezifische Qualitätsstandards erfüllen.
Die Europäische Union erkennt die Ahr als geschütze Ursprungsbezeichnungen an.
Mehr Informationen zu den Besonderheiten der gU Ahr finden Sie hier:
Hier finden Sie das Lastenheft g. U. AHR
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